Ausnahmegenehmigungen für den Erwerb von Cannabisblüten aus einer Apotheke – Anträge & Diagnosen

bedrocan03Ich habe in der Vergangenheit mehrfach (Ende 2010, März 2013, Januar 2014) über die Zahl der Anträge und Diagnosen bei den Ausnahmegenehmigungen für den Erwerb von Cannabisblüten aus einer Apotheke sowie dem Eigenanbau (bisher 0 genehmigte Anträge) berichtet.  Hier nochmal alle Zahlen zum Erwerb und hier alle Diagnosen im Überblick:

Im Jahr 2007 wurden die ersten Anträge von Patienten auf eine Ausnahmegenehmigung für eine medizinische Verwendung von Cannabis genehmigt.

Siehe auch: Entwicklung bei Cannabis als Medizin – Zahl der Erlaubnisinhaber und Vierwochenbedarf

Stand Ende 2016

Stand: 14.06.2016

779 Patienten mit Erlaubnis
744 Blüten, 45 Extrakte, 10 beides

An welchen Erkrankungen leiden jeweils wie viele Patientinnen und Patienten nach Kenntnis der Bundesregierung, die eine vom BfArM genehmigte Therapie mit cannabishaltigen Medikamenten, Cannabisblüten oder -extrakten erhalten?

Schmerz:                                        46,5%    362
schmerzhafte Spastik bei multipler Sklerose:    15,5%    121
ADHS:                                            12%        93
Depression:                                        6%        47
Inappetenz/Kachexie:                            4,5%    35
Darmerkrankungen:                                 4%        31
Tourette-Syndrom:                                4%        31
Epilepsie:                                        3,5%    27
Sonstige Psychiatrie:                            3%        23
Sonstige Neurologie:                            0,5%    4
Lungenerkrankungen:                                0,5%    4

Stand: 11.01.2016

Quelle: Anfrage der FDP in Bremen

Gestellte Anträge: 1050

Erteilte Genehmigungen: 635

Aktuell gültige Genehmigungen: 581

Nach Mitteilung der Bundesopiumstelle mit Sachstand vom 11.01.2016 haben seit dem Urteil des BVerwG vom 19. Mai 2005 in Deutschland  (Entscheidung über Neuverhandlung über den Antrag eines Klägers auf Erlaubnis zum Erwerb von Cannabis zu medizinischen Zwecken) 1050 Patientinnen und Patienten beim BfArM Anträge auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Absatz 2 BtMG zum Erwerb von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie gestellt. 635 Patientinnen und Patienten erhielten eine entsprechende Erlaubnis. Von diesen verfügen derzeit 581 über eine Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Absatz 2 BtMG, zwischenzeitlich 54 Patientinnen und Patienten ihre Erlaubnis an das BfArM zurückgegeben haben oder verstorben sind. Von den derzeitig gültigen Ausnahmeerlaubnissen wurden 552 für den Erwerb von Cannabis-Blüten und 34 für den Erwerb von Cannabis-Extrakt erteilt. 5 Patientinnen und Patienten wurde sowohl die Erlaubnis für den Erwerb von Cannabis-Blüten als auch den Cannabis-Extrakt erteilt.

Damit wäre die Zahl der erteilte und aktuell gültigen Genehmigungen vom 527 am 22.12.2015 auf 581 am 11.01.2016 angestiegen.

Zudem wurden in der Anfrage auch wieder die Zahlen nach Bundesland aufgeschlüsselt, ich habe die neuen Daten mit den Werten vom 04.03.2015 verglichen. Bemerkenswert ist der Anstieg in Berlin, das inzwischen auf Platz 3 der Bundesländer bei der Patientendichte ist (Das Saarland unterschlage ich aufgrund der niedrigen Einwohnerzahl). Den größten absoluten Anstieg gab es in Bayern, Baden-Württemberg und NRW. Die ersten beiden Bundesländer sind zudem weiter an der Spitze der Tabelle, fast 40% aller Erlaubnisinhaber kommen aus den beide südlichen Bundesländern.. Gut aufgeholt hat Niedersachsen.

Bundesland Zahl der Erlaubnisinhaber – Stand 04.03.2015 Zahl der Erlaubnisinhaber – Stand 11.01.2016 Differenz Differenz % Erlaubnisinhaber pro 1 Million Einwohner – Stand 04.03.2015 Erlaubnisinhaber pro 1 Million Einwohner – 11.01.2016
Baden-Württemberg 62 100 38 61% 5,83 9,40
Bayern 84 136 52 62% 6,66 10,78
Berlin 18 28 10 56% 5,26 8,18
Brandenburg 5 8 3 60% 2,04 3,26
Bremen 1 2 1 100% 1,52 3,04
Hamburg 8 13 5 63% 4,58 7,44
Hessen 26 43 17 65% 4,3 7,11
Mecklenburg-Vorpommern 1 3 2 200% 0,63 1,89
Niedersachsen 28 51 23 82% 3,59 6,54
Nordrhein-Westfalen 93 125 32 34% 5,29 7,11
Rheinland-Pfalz 23 29 6 26% 5,76 7,26
Saarland 7 8 1 14% 7,07 8,08
Sachsen 4 9 5 125% 0,99 2,23
Sachsen-Anhalt 1 0 -1 -100% 0,45 0,00
Schleswig-Holstein 16 19 3 19% 5,68 6,75
Thüringen 5 7 2 40% 2,31 3,23

Update: 22.12.2015: Rekordzahl neuer Anträge

Die Zahl der Anträge ist im Jahr 2015 deutlich gestiegen. 394 Anträge gingen bis Mitte Dezember 2015 ein. 2014 waren es noch 239 Anträge, dies entspricht einer Steigerung von 60%. Die Gesamtzahl der Anträge seit dem Jahr 2005 beläuft sich auf 954 Anträge. Damit entfallen auf das Jahr 2015 40% aller Anträge bzw. 2/3 auf 2014 und 2015.

Aktuell haben 527 Patienten eine gültige Genehmigung. 2015 seien knapp 200 Anträge genehmigt worden, meinem letzten Update im März 2014 in Summe 145 Genehmigungen dazu. Die Differenz geht soweit mir bekannt auf Sterbefälle und Rückgaben von Genehmigungen zurück, möglicherweise sind auch Wiedererteilungen in der Zahl von knapp 200 enthalten.

Zudem liegen beim BfArM nochmal knapp 200 in diesem Jahr neue gestellte aber noch nicht genehmigte Anträge vor, dies deutet auf einen Rückstau hin. Es wurde von einzelnen Antragsstellern von einer sehr hohen Bearbeitungsdauer und verschollenen Anträgen berichtet.

Quelle: Anfrage der LINKEN via Thüringer Allgemeine via apotheke-adhoc.de

Update: 04.03.2014: Neue Zahlen & Erlaubnisinhaber von Cannabis nach Bundesländern

Nachdem das BfArM eine aktuelle Liste der Erlaubnisinhaber mit einer Aufschlüsselung nach Bundesländern veröffentlichte, berichteten zahlreiche Zeitungen über die Zahlen ihres Bundeslandes. In einem RBB Artikel sind folgende Zahlen zu finden:

  • Anträge seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Mai 2005: 698
  • Akzeptierte Anträge: 424 Anträge
  • Verstorbene Patienten: 42 – Anmerkung: Die ACM berichtete in der Vergangenheit auch von zurückgegeben Genehmigungen, über Widerrufe von Seiten des BfArM ist mir derzeit nichts bekannt
  • Derzeit gültige Genehmigungen: 382 – Anmerkung: Dies wären nochmal 29 mehr als noch im Januar
  • 2010: +24
  • 2014: +145

Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Stand vom 04.03.2015

Bundesland Zahl der Erlaubnisinhaber Erlaubnisinhaber pro 1 Million Einwohner
Baden-Württemberg 62 5,83
Bayern 84 6,66
Berlin 18 5,26
Brandenburg 5 2,04
Bremen 1 1,52
Hamburg 8 4,58
Hessen 26 4,30
Mecklenburg-Vorpommern 1 0,63
Niedersachsen 28 3,59
Nordrhein-Westfalen 93 5,29
Rheinland-Pfalz 23 5,76
Saarland 7 7,07
Sachsen 4 0,99
Sachsen-Anhalt 1 0,45
Schleswig-Holstein 16 5,68
Thüringen 5 2,31

Update 8.1.2015: Nachdem es gestern etwas Verwirrung um die neuen Zahlen gab, habe ich nochmal direkt im BfArM nachgefragt und habe direkt folgende Auskunft erhalten:

Seit dem Urteil des BVerwG vom 19. Mai 2005 haben 652 Patientinnen und Patienten beim BfArM Anträge auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Absatz 2 BtMG zum Erwerb von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie gestellt.

392 Patientinnen und Patienten erhielten eine entsprechende Erlaubnis.

Von diesen verfügen derzeit 353 über eine Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Absatz 2 BtMG.

Damit hat sich die Zahl der Erlaubnisinhaber seit Januar 2014 fast verdoppelt!

Update 7.1.2015: Seit Januar 2014 wurde 109 Patientinnen und Patienten eine Erlaubnis erteilt, berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage. Damit gibt es 315 Inhaber einer gültigen Ausnahmegenehmigung, abzüglich einiger Rückgaben etc. Benjamin Krüger, Mitarbeiter von Frank Tempel (LINKE) schreibt weiter „110 Anträge befinden sich noch in der Bearbeitung, bei 72 davon müssen weitere Unterlagen vom jeweiligen Antragsteller nachgereicht werden. […] Im Gegensatz zur Beantwortung der inhaltsgleichen Schriftlichen Frage vom Januar 2014 konnte die Bundesregierung in der jetzigen Antwort leider nicht die jeweiligen Indikatoren benennen.“

Update 22.07.2014: 299 bewilligte Anträge, 270 gültige laut Zeitungsberichten – das ist eine Gültigkeitsquote von 90%

Update: Hier eine vollständigere Liste an Diagnosen – neben den fünf Hauptindikationen: Blasenkrämpfe nach mehrfachen Operationen im Urogenitalbereich, Blepharospasmus, Borreliose, Chronische Polyarthritis, Chronisches Schmerzsyndrom nach Polytrauma, Chronisches Wirbelsäulensyndrom, Epilepsie, Fibromyalgie, Hepatitis C & HIV-Infektion, Hereditäre motorisch-sensible Neuropathie mit Schmerzzuständen und Spasmen, HWS- und LWS-Syndrom, Kopfschmerzen, Lupus erythematodes, Migraine accompagnée, Migräne, Mitochondropathie, Morbus Bechterew, Morbus Crohn, Morbus Sudeck , Posner-Schlossmann-Syndrom, Posttraumatische Belastungsstörung, Psoriasis, Reizdarm, Rheuma, Sarkoidose, schmerzhafte Spastik bei Syringomyelie, Systemische Sklerodermie, Tetraspastik nach infantiler Cerebralparese, Thalamussyndrom bei Zustand nach Apoplex, Thrombangitis obliterans, Tinnitus, Urtikaria unklarer Genese, Zervikobrachialgie, Zustand nach Schädel-Hirn-Trauma. Zusätzliche Quelle: Franjo Grotenhermen, IACM

Januar 2014:
Erteilte Anträge 241, davon 206 gültig (Schätzung unter Annahme dass der Anteil von 2013 gleich blieb)
Diagnosen:

  • (chronische) Schmerzen: 149 Patientinnen und Patienten
  • Multiple Sklerose: 47 Patientinnen und Patienten
  • Tourette-Syndrom: 17 Patientinnen und Patienten
  • Depressive Störungen: 21 Patientinnen und Patienten
  • ADHS: 21 Patientinnen und Patienten

März 2013:
Erteilte Anträge 173, 148 gültig
Diagnosen:

  • Chronische Schmerzen – 90 Fälle
  • Multipler Sklerose – 31 Fälle
  • Tourette-Syndrom – 15 Fälle
  • Depressive Störung – 10 Fälle

Ende 2010:
Erteilte Anträge 54
Diagnosen:

  • Chronische Schmerzen – 21 Fälle
  • Schmerzhafte Spastik bei Multipler Sklerose – 17 Fälle
  • Tourette-Syndrom – fünf Fälle
  • Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-Syndrom – zwei Fälle
  • Blepharospasmus – ein Fall
  • Bronchialkarzinom, Schmerz – ein Fall
  • Hepatitis C, HIV-Infektion – ein Fall
  • Hereditäre motorisch-sensible Neuropathie mit Schmerzzuständen und Spasmen – ein Fall
  • Morbus Crohn – ein Fall
  • Posner-Schlossmann-Syndrom – ein Fall
  • schmerzhafte Spastik bei Syringomyelie – ein Fall
  • Tetraspastik nach infantiler Cerebralparese – ein Fall
  • Thalamussyndrom bei Zustand nach Apoplex – ein Fall

Entwicklung des Anteils der wichtigsten Diagnosen an der Gesamtzahl der Diagnosen (Summe aller Anteile aller Diagnosen würde 100% überschreiten da Mehrfachnennungen möglich)

Diagnose 2010 2013 2014
chronische Schmerzen 21 39% 90 52% 149 62%
Multipler Sklerose 17 31% 31 18% 47 20%
Tourette-Syndrom 5 9% 15 9% 17 7%
Depressive Störungen 0 0% 10 6% 21 9%
ADHS 2 4% ? ? 21 9%