1004 Ausnahmegenehmigungen insgesamt, davon 452 im Jahr 2016 genehmigt

Frank Tempel von der LINKEN hat Ende 2016 eine schriftliche Frage an Bundesregierung gestellt. Darin fragt er die Entwicklung bei der Zahl der Genehmigungen zum Erwerb und Anbau von Cannabis sowie zu die Bearbeitungszeiten ab. Der aktuelle Stand der Ausnahmegenehmigungen belief sich zum Zeitpunkt der Antwort auf 1004. Davon wurden 452 im Zeitraum Januar 2016 bis 16.12.2016 neu erteilt.

Die Zahl der neu in 2016 genehmigten Anträge liegt damit in etwa auf dem Niveau der insgesamt gültigen Genehmigungen, Stand 1.7.2015 Zahl. Das bedeutet dass alleine im Jahr 2016 soviele Patienten neu dazu kamen wie es Mitte 2015 insgesamt Patienten mit Genehmigung gab!

Siehe auch:

Hier die Drucksache 18 / 10773 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode mit den „Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Dezember 2016 eingegangenen Antworten der Bundesregierung.“ Die Hervorhebungen stammen von mir.

40. Abgeordneter Frank Tempel (DIE LINKE.)

Wie viele Ausnahmegenehmigungen für Patientinnen und Patienten nach § 3 Absatz 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) zur medizinischen Verwendung von Cannabis wurden seit der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 88 auf Bundestagsdrucksache 18/6997 bis heute beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte stattgegeben beziehungsweise abgelehnt (bitte auflisten nach Anwendungen im Rahmen von Eigenanbau, importierten Medizinal-Hanfblüten und sonstigen Anwendungen sowie der durchschnittlichen Bearbeitungszeit), und wie hoch liegt die aktuelle Gesamtzahl an Patientinnen und Patienten mit einer Ausnahmegenehmigung nach § 3 Absatz 2 BtMG?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ingrid Fischbach vom 22. Dezember 2016

Von Januar 2016 bis 16. Dezember 2016 hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in 452 weiteren Fällen eine Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Absatz 2 BtMG zum Erwerb von Cannabis aus einer Apotheke zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie erteilt.

Daneben haben zwei Patientinnen bzw. Patienten zusätzlich eine Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Absatz 2 BtMG zum Eigenanbau von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie erhalten. Im selben Zeitraum wurden fünf Anträge auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb sowie vier Anträge auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis versagt.

Die Angabe einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit für Patientenanträge auf Erteilung von Erwerbserlaubnissen ist nicht exakt möglich. In der Datenbank des BfArM wird das Eingangsdatum eines Antrags dokumentiert, unabhängig davon, ob ein Antrag vollständig ist oder nicht. Zahlreiche Anträge sind bei Eingang unvollständig, weshalb das BfArM die Antragstellenden um Nachreichung von Informationen und Unterlagen ersuchen muss. In der Regel erfolgen Nachlieferungen der Antragstellenden in sehr unterschiedlichen Zeitabständen. Die Erfahrungswerte des BfArM zeigen, dass ein vollständiger Patientenantrag auf Erteilung einer Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabis zu medizinischen Zwecken in weit mehr als 90 Prozent der Fälle innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten inhaltlich beschieden wird. In Einzelfällen verlängert sich der Zeitraum bis zur Antragsbescheidung jedoch. Dies ist etwa dann der Fall, wenn die medizinisch-inhaltliche Bewertung eines Patientenantrages dazu führt, dass weitere Unterlagen und Angaben erforderlich sind und die Antragstellenden diese erst nach Ablauf längerer Zeit nachreichen (siehe hierzu bereits die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., Bundestags-Drucksache 18/9622 vom 9. September 2016; Antworten zu den Fragen 27 und 28).

Derzeit verfügen 1004 Patientinnen und Patienten über eine Ausnahmeerlaubnis des BfArM zum Erwerb von Cannabis aus einer Apotheke zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie. Zwei dieser Patentinnen und Patienten verfügen zusätzlich über eine Ausnahmeerlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie.