Der Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften – Drucksache 18/8965 – wurde aufgrund von Beschlüssen des Ausschusses für Gesundheit geändert beschlossen. Die heutige Version der ergänzten Paragraphen finden sich im § 31 Sozialgesetzbuch (SGB V) – Fünftes Buch – Gesetzliche Krankenversicherung. Hier noch eine tabellarische Darstellung als PDF. Weiterlesen
Monat: Januar 2017
Kassenärzte suchen statt Ausnahmegenehmigung beantragen!
NEIN, es macht heute kaum noch Sinn eine Ausnahmegenehmigung für den Erwerb von Cannabisblüten zu beantragen. Diese wird mit dem Gesetz dass heute beschlossen wird überflüssig. Vermutlich wäre der Antrag erst bewilligt wenn das Gesetz (vermutlich 1.3.) in Kraft tritt.
ABER für das Rezept braucht man auch so in Zukunft einen Arzt und nicht jeder wird es direkt verschreiben wollen. Für die Kostenerstattung braucht man zudem einen Kassenarzt, dies betrifft insbesondere alle Patienten die bei Dr. Milz oder Dr. Grotenhermen in Privatbehandlung sind.
JETZT ist die Zeit mit Kassenärzten zu sprechen und diese auf die kommende Rechtslage vorbereiten.
Fragen und Antworten zum Cannabis als Medizin-Gesetz
Am Donnerstag, den 19.01.20167 hat der Deutsche Bundestag eine kurzfristig geänderte Fassung des Cannabis als Medizin Gesetz in zweiter und dritter Lesung debattiert und einstimmig beschließen. Damit bekommt Deutschland eine der progressivsten Regelungen für Cannabis als Medizin weltweit, sobald der Bundesrat im Februar zustimmt hat (oder auch nicht, das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig) und das Gesetz formal voraussichtlich am 1.3. in Kraft tritt.
Da ich immer wieder Fragen zu den Folgen des Gesetzes lese und beantworte und ich zudem ein fauler Mensch bin, hier einige meiner Antworten für alle. Weitere Fragen einfach als Kommentar posten.
Siehe auch: Synopse: Cannabis als Medizin-Gesetz mit den Beschlüssen des Ausschusses für Gesundheit
Die Debatte auf Youtube
Zu den Folgen für die Patienten siehe auch: Kassenärzte suchen statt Ausnahmegenehmigung beantragen! Weiterlesen
Cannabis-Medikamente im Überblick

Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte und darum habe ich spontan eine Graphik mit einem Überblick über alle heute verfügbaren Cannabis-Medikamente erstellt,
Die Visualisierung soll zeigen dass Cannabisblüten ein Kontinuum an THC zu CBD Verhältnissen bereitstellen, wobei reines THC bzw. CBD zwei Extreme oder Pole darstellen. Sativex liegt als 1 zu 1 Mischung in der Mitte. Das synthetische Nabilon steht außerhalb dieser Ordnung, aber in der Nähe von THC dem es ähnelt.
Nur Blüten haben die zusätzliche Dimension „weitere Cannabinoide und Terpene“. Hier gibt es die drei typischen Ausprägungen Sativa, Indica und „Nutzhanf“. Es gibt noch mehr Dimensionen / Unterschiede gibt als diese drei Typen als „Vektoren“ darstellen können.
Rechtsberatung zu Cannabis und sonstigen Betäubungsmittel im Hanf Museum

Für Besucher des Hanf Museum Berlin steht am Donnerstag zwischen 18 und 19 Uhr ein besonderer Service zur Verfügung. Personen mit Problemen mit dem Betäubungsmittelgesetz können sich in den Räumen des Hanf Museum kostenlos von einem Anwalt beraten lassen. Eine MPU Beratung ist auch möglic.
Der Anwalt kann dich u.A. in folgenden Fällen beraten: MPU & Führerschein (Verwaltungsrecht) und Strafrecht (vorgeworfener Cannabis- Handel, Besitz, Anbau).
Damit ein Fall problemlos behandelt werden kann, bitten wir dich, möglichst Pünktlich zu erscheinen und ggf. vorhandene Papiere, Briefe usw. mitzubringen. Für den Besuch des Hanf Museums ist der Betrag von 4,50 Euro respektive ermäßigt 3,- Euro einzuplanen.
Hanf Museum Berlin
Mühlendamm 5, 10178 Berlin – Mitte
Parkplätze vorhanden,
1004 Ausnahmegenehmigungen insgesamt, davon 452 im Jahr 2016 genehmigt
Frank Tempel von der LINKEN hat Ende 2016 eine schriftliche Frage an Bundesregierung gestellt. Darin fragt er die Entwicklung bei der Zahl der Genehmigungen zum Erwerb und Anbau von Cannabis sowie zu die Bearbeitungszeiten ab. Der aktuelle Stand der Ausnahmegenehmigungen belief sich zum Zeitpunkt der Antwort auf 1004. Davon wurden 452 im Zeitraum Januar 2016 bis 16.12.2016 neu erteilt.
Die Zahl der neu in 2016 genehmigten Anträge liegt damit in etwa auf dem Niveau der insgesamt gültigen Genehmigungen, Stand 1.7.2015 Zahl. Das bedeutet dass alleine im Jahr 2016 soviele Patienten neu dazu kamen wie es Mitte 2015 insgesamt Patienten mit Genehmigung gab!
Siehe auch:
Hier die Drucksache 18 / 10773 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode mit den „Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Dezember 2016 eingegangenen Antworten der Bundesregierung.“ Die Hervorhebungen stammen von mir.
40. Abgeordneter Frank Tempel (DIE LINKE.)
Wie viele Ausnahmegenehmigungen für Patientinnen und Patienten nach § 3 Absatz 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) zur medizinischen Verwendung von Cannabis wurden seit der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 88 auf Bundestagsdrucksache 18/6997 bis heute beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte stattgegeben beziehungsweise abgelehnt (bitte auflisten nach Anwendungen im Rahmen von Eigenanbau, importierten Medizinal-Hanfblüten und sonstigen Anwendungen sowie der durchschnittlichen Bearbeitungszeit), und wie hoch liegt die aktuelle Gesamtzahl an Patientinnen und Patienten mit einer Ausnahmegenehmigung nach § 3 Absatz 2 BtMG?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ingrid Fischbach vom 22. Dezember 2016
Von Januar 2016 bis 16. Dezember 2016 hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in 452 weiteren Fällen eine Ausnahmeerlaubnis nach § 3 Absatz 2 BtMG zum Erwerb von Cannabis aus einer Apotheke zur Anwendung im Rahmen einer medizinisch betreuten und begleiteten Selbsttherapie erteilt.
Weiterlesen
Cannabidiol: Einst übersehen, heute im Fokus des medizinischen Interesses
Zur Aussage „Einst übersehen, heute im Fokus des medizinischen Interesses“ habe ich mir die Zahl der Treffer bei pubmed für Cannabidiol im Vergleich zu dronabinol, delta 9 tetrahydrocannabinol, tetrahydrocannabinol angesehen. Man sieht im zeitlichen Verlauf schön die erste Phase der Cannabinoid-Forschung 1970-1980 mit einigen Treffern für CBD und zahlreichen Treffern für THC. Danach ging die Zahl der Veröffentlichungen für beide Cannabinoide runter bis sie ab und seit 2000 wieder am steigen sind. Seitdem verschiebt sich das Verhältnis von Artikeln für beide Cannabinoide.
In der ersten Forschungsphase von 1970 bis 1980 kamen 0,1 bis 0,2 Artikel über CBD auf einen Artikel über THC. Danach sank nicht nur die Zahl der Veröffentlichungen, auch kamen auf einen Artikel über THC nur noch 0,05 CBD-Artikel. Inzwischen hat sich das Verhältnis auf 0,7 x CBD auf 1 x THC verschoben.
Spannende Lektüre: Die ersten Artikel über THC und CBD, teilweise aus der Zeit vor der Isolierung.
Genaue Suchterme:
- „cannabidiol“[All Fields]
- „dronabinol“[All Fields] OR „delta 9 tetrahydrocannabinol“[All Fields] OR „tetrahydrocannabinol“[All Fields]

Glossar: Cannabidiol (CBD) ist ein Phytocannabinoid der Hanfpflanze.
Phytocannabinoide sind Cannabinoide, welche in Pflanzen natürlich vorkommen. In Abgrenzung zu ihnen stehen die Endocannabinoide, die in Körpern von Menschen und anderen Tieren vorkommen sowie die synthetischen Cannabinoide.
Die wichtigste Quelle ist die namensgebende Art Cannabis Sativa.
Mindestens 113 Cannabinoide wurde bisher in Pflanzen der Art Cannabis gefunden. 85 diese Phytocannabinoide wurden bisher ausschließlich in Cannabis gefunden.
Die wichtigsten Phytocannabinoide sind Δ9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). Das Vorkommen und die Konzentration einzelner Cannabinoide hängen von Faktoren wie Sorte, Wachstumsbedingungen sowie Erntezeitpunkt ab.
Andere Pflanzen enthalten ebenfalls Cannabinoide, beispielsweise Pflanzen der medizinischen genutzten Sonnenhüte (Echinacea). Die Phytocannabinoide der Caryophyllenen kommen in zahlreichen Pflanzen wie dem mit Hanf verwandten Hopfen, Hanf selbst sowie Schwarzem Pfeffer vor.