Neue Zahlen: Bei welchen ärztlichen Diagnosen wurde eine Erlaubnis zum Erwerb von Cannabis-Blüten/Extrakt erteilt?

Hier der Stand von März 2013:

Seit 2008 haben 262 Personen einen Antrag für Cannabis zu medizinischen Zwecken beim BfArM gestellt, 173 wurde eine Ausnahmegenehmigung für den Erwerb von Cannabisblüten aus einer Apotheke erteilt. 148 dieser Genehmigungen sind noch gültig. 49 Anträge werden derzeit bearbeitet, 45 für den Erwerb und 4 für den Anbau von Cannabis.

Abgelehnt wurden 22 Anträge für den Erwerb und 19 Anträge für den Anbau von Cannabis.

  • Chronische Schmerzen – 90 Fälle,
  • Multipler Sklerose – 31 Fälle,
  • Tourette-Syndrom – 15 Fälle,
  • Depressive Störung – 10 Fälle

Zudem wissen wir aus den Daten von Ende 2010 dass es folgende Diagnosen gab:

  • Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-Syndrom – zwei Fälle,
  • Blepharospasmus – ein Fall,
  • Bronchialkarzinom, Schmerz – ein Fall,
  • Hepatitis C, HIV-Infektion – ein Fall,
  • Hereditäre motorisch-sensible Neuropathie mit Schmerzzuständen und Spasmen – ein Fall,
  • Morbus Crohn – ein Fall,
  • Posner-Schlossmann-Syndrom – ein Fall,
  • schmerzhafte Spastik bei Syringomyelie – ein Fall,
  • Tetraspastik nach infantiler Cerebralparese – ein Fall,
  • Thalamussyndrom bei Zustand nach Apoplex – ein Fall.

Quelle: Schriftliche Anfrage im März 2013, Arbeitsnummer 3/243, Frage von Frank Tempel, Antwort von Ulrike Flach