Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe beschlossen

Das NpSG hat den Bundesrat am 14. Oktober 2016 passiert und wird in Kurze inkrafttreten
Das NpSG hat den Bundesrat am 14. Oktober 2016 passiert und wird in Kürze Inkrafttreten

„Der Bundesrat hat in seiner 949. Sitzung am 14. Oktober 2016 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 22. September 2016 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.“ – Beschlussdrucksache 524/16(B)

Das Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe beschlossen (NpSG) ist durch den Bundesrat und wird in Kürze im Bundesanzeiger verkündet und tritt damit auch in Kraft. Das Gesetz war nicht zustimmungspflichtig, auf die Anrufung des Vermittlungsausschuss wurde verzichtet.

Der Beratungsverlauf des Gesetzes ist im DIP des Bundestag nachlesbar. In der Drucksache 18/9699 finden sich Beschlussempfehlung und Bericht von der Anhörung zu dem Gesetz sowie die Positionen der einzelnen Fraktionen.

Ende September fand die letzte Abstimmung im Bundestag statt, der Antrag der LINKEN „Für eine zeitgemäße Antwort auf neue psychoaktive Substanzen“ sowie der Entschließungsantrag zum Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe  der Grünen wurden abgelehnt.

Meine Kritik an dem Gesetz kann in der Stellungnahme für die Anhörung im Bundestag nachgelesen werden.