Verschreibung von Dronabinol – Musterrechnung für den Preis von 500 mg in Kapseln aus der Apotheke

Rezeptvordruck für Betäubungsmittel wie Dronabinol
Rezeptvordruck für Betäubungsmittel wie Dronabinol

Jeder Arzt kann auf einem Privat-BtM-Rezept Dronabinol, also reines Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) verschreiben. Von einer Verschreibung zu Lasten einer gesetzlichen Krankenkasse kann nur abgeraten werden, da eine Kostenerstattung nur in Einzelfällen erfolgt und der Arzt sonst das Regressrisiko trägt. Der Versuch als Patient doch eine Kostenerstattung bei der Krankenkasse zu erwirken ist mit einem Privatrezept ebenso gut wie mit einem Kassenrezept möglich.

Auf dem Rezept ist wie bei allen Verschreibungen von Betäubungsmittel eine Dosierungsanleitung zu vermerken, wenngleich ich es von meinen Methylphenidat-Rezepte kenne dass auf eine „Schriftliche Anordnung“ verwiesen wird. Dronabinol wird nicht in fertigen portionierten Kapseln („Fertigarzneimittel“) verkauft, sondern ist ein Rezepturarzneimittel. Dies bedeutet dass der Apotheker den Wirkstoff selbst in Kapseln abfüllt. Die Details hierfür sind ebenfalls auf dem BtM-Rezept notiert. Zusammen mit der Dosierungsanleitung kann dies beispielsweise „100 Kapseln à 5 mg Dronabinol (entsprechend 500 mg Dronabinol), (2 x 1 Kapsel tgl.)“ lauten.

Als Rezepturarzneimittel ist Dronabinol nicht zulassungspflichtig, es besitzt also keine Zulassung für eine konkrete Indikation. Daher rührt auch die Nichtverpflichtung der Krankenkassen für eine Kostenerstattung. Eine Zulassung ist für Unternehmen eine relativ teure Sache, insofern sind ist die starke Regulierung der Pharmaindustrie die Ursache für dieses Hemmnis bei Cannabis als Medizin. Eine andere Situation stellt der Einsatz von Dronabinol in Krankenhäusern dar. Hier gibt es kein Problem mit der Finanzierung weil die Kosten für sämtliche während des Krankenhausaufenthaltes benötigten Arzneimittel in den Fallpauschalen enthalten sind.

Dronabinol in Deutschland

Dronabinol wird in der Medizin synonym mit Delta-9-Tetrahydrocannabinol genutzt. In Deutschland wird es von den Firma THC Pharm und der Firma Bionorica angeboten. Da die kleine Frankfurter Firma THC Pharm inzwischen durch den bayrischen Mittelständler Bionorica aufgekauft wurde besteht quasi ein Monopol. THC Pharm stellt THC teil-synthetisch aus CBD her, dieses wird aus „Nutzhanf“ hergestellt. Das Dronabinol von Bionorica wird aus „richtigem“ Cannabis gewonnen, welches in Österreich angebaut wird. In Deutschland erhielt die Firma keine Erlaubnis für einen Anbau von potentem Cannabis. Mehr zum Thema THC Pharm, Bionorica und einer möglichen Zulassung von THC als Fertigarzneimittel gibt es in meinem Artikel „Cannabis als Blockbuster? Bionorica stellt Zulassungsantrag“ auf hanfverband.de und BfArM liegt kein Zulassungsantrag für Dronabinol als Fertigarzneimittel von Bionorica vor

Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin schreibt zu den Kosten: „500 mg Dronabinol kosten dem Apotheker 210 Euro und dem Patienten etwa 465 Euro.“. Hier eine Erklärung wie es zu dem Aufschlag in der Apotheke kommt. Der Preis für das Dronabinol, welcher der Patient zu zahlen hat ist nicht wie bei rezeptpflichtigen Fertigarzneimittel direkt festgelegt. Er ergibt sich indirekt § 5 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV). Dieser regelt die „Apothekenzuschläge für Zubereitungen aus Stoffen“ wie Tees, Salben oder Pastillen. Der Gesamtpreis besteht aus dem Preis für den Wirkstoff selbst, einem Festzuschlag von 90 Prozent bzgl. des Wirkstoffpreises sowie einem Rezepturzuschlag je nachdem in welche Form (Tee, Salbe, Pastillen, Kapseln, Zäpfchen etc.) das Medikament gepackt wird. Diese Preisverordnung ist für Apotheken verbindlich, der Preisaufschlag ist desher nicht dem Profitinteresse des Apothekers geschuldet wie mitunter behauptet wird.

Kalkulation für den Preis von Dronabinol in Kapseln

In diesem Fall sind es 7 Euro für „die Anfertigung von abgeteilten Pulvern, Zäpfchen, Vaginal-Kugeln und für das Füllen von Kapseln bis zur Grundmenge von 12 Stück.“ In Fall von mehr als 12 Kapseln schreibt die Verordnung vor: „Für jede über die Grundmenge hinausgehende kleinere bis gleich große Menge erhöht sich der Rezepturzuschlag um jeweils 50 Prozent.“ Für 100 Kapseln bedeutet dies konkret in einer einfachen Formel: 100 / 12 = 8,3; Aufrunden auf 9; Plus 1 = 10; Geteilt durch 2 = 7; Mal dem Grundpreis von 7 Euro = 35 Euro. Wer dies nicht komplett nachvollziehen kann, hier nochmal eine andere Umschreibung: 100% für die ersten 12 Kapseln. 50% für jeweils 12 weitere Kapseln = 8 x 50% = 400% und damit kommt man dann auf 500% von 7 Euro = 35 Euro.

Damit ergibt sich ein Gesamtpreis von 210 € Wirkstoffpreis + 189 € (90% Aufschlag) + 35 € (Herstellung der Rezeptur) und nochmal 7 € (Umsatzsteuer für die Herstellungkosten) ergibt 441 €. Aufgrund der hohen Kosten für die Herstellung sollte deswegen das Dronabinol in Tropfenform verschrieben werden, d.h. der Patient erhält eine ganze Flasche Dronabinol und dosiert einfach selbst mit einer Pipette. Hier fand ich bei einer Online-Apotheke einen Verkaufspreis für 500 mg von 271,34 € Artikelnummer: 04455588 – kleinere Einheiten sollten auch möglich sein.