Protest-, Aktions- und Trauertag – 21. Juli 2013 „Nationaler Gedenktag für verstorbene Drogenabhängige“

Den Flyer gibt es hier als PDF.

Protest-, Aktions- und Trauertag – 21. Juli 2013 „Nationaler Gedenktag für verstorbene Drogenabhängige“

Schirmherr: Joe Bausch

Gesundheitsversorgung in Haft
Gefangene haben das Recht auf bestmögliche Gesundheitsversorgung!

Der Entzug der Freiheit darf nicht mit dem Verlust von Menschenrechten einhergehen.

Häftlinge werden hierzulande medizinisch hinreichend versorgt, davon sollte man ausgehen, übernimmt doch die jeweilige Haftanstalt die Fürsorgepflicht für ihre Inhaftierten Doch existiert „drinnen“ tatsächlich die gleiche gesundheitliche Versorgung wie „draußen“? Jeder 4. Inhaftierte in Deutschland konsumiert illegale Substanzen und wurde wegen Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Wir wollen zum diesjährigen Gedenktag die Gesundheitsversorgung in Haft thematisieren, um die vorhandenen Unterschiede und Widersprüche aufzuzeigen.

Die Unterzeichner fordern für Haftanstalten, im Polizeigewahrsam und im Maßregelvollzug folgende Mindeststandards:

1. Eine in Freiheit begonnene medizinische Behandlung (Substitution u.a.) muss übergangslos fortgeführt werden.
2. Heroinkonsumenten müssen (ggf. im Vollzugskrankenhaus) Zugang zu allen aktuell zur Substitutionstherapie zugelassenen Medikamenten wie z.B. Methadon, Buprenorphin, Diamorphin erhalten.
3. Drogenkonsumenten müssen anonymen Zugang zu sterilem Drogenkonsumzubehör wie z.B. zu Spritzen, Nadeln, Filter sowie zu Kondomen erhalten.
4. Maßnahmen der Behandlung und Prävention wie z.B. HIV Test, Hepatitis A/B Impfung müssen angeboten werden und dürfen nur auf freiwilliger Basis erfolgen.
5. Im Justizvollzug tätige Mediziner müssen im Besitz der Fachkunde „Suchtmedizinische Grundversorgung“ sein.
6. In Haft durchgeführte antiretrovirale Therapien ( z.B. bei HIV und Hepatitis C) müssen dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen.
7. Der zusätzliche Konsum nicht ärztlich verschriebener Substanzen ist ein Symptom der Abhängigkeitserkrankung vieler Inhaftierter. Er darf daher keine Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen.
8. Auf Wunsch des Inhaftierten muss zur Entlassungsvorbereitung eine Substitutionsbehandlung aufgenommen werden.

Diese Punkte decken sich in weiten Teilen mit der Genfer Erklärung. Sie wurde im Rahmen der 6. Europäischen Konferenz zur Gesundheitsförderung in Haft 2012, basierend auf dem humanitären Völkerrecht und internationalen Vereinbarungen, verabschiedet. „Wo Leben ist, da ist Hoffnung – und unser erstes Ziel in der Drogenpolitik sollte darin bestehen, diese Hoffnung am Leben zu erhalten, indem wir die Abhängigen am Leben halten!”

Heather Brook, Australien
Bundesverband der Eltern und Angehörigen für akzeptierende Drogenarbeit e.V.
Landesverband der Eltern und Angehörigen für humane und akzeptierende Drogenarbeit NRW e.V.
JES Bundesverband e.V. (Junkies – Ehemalige – Substituierte) – Landesverband JES NRW e.V.
DAH Deutsche AIDS-Hilfe e.V. – DGS- Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin e.V.
akzept e.V.- Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik
Verantwortlich: Jürgen Heimchen, Ravensberger Str. 44, 42117 Wuppertal , Tel. 0202-423519