Literaturtipp: Drogenpraxis, Drogenrecht, Drogenpolitik

Man muss nicht immer alles wissen, man sollte nur wissen wo es steht. In der Drogenhilfe finden sich die Antworten für viele Fragen im Handbuch „Drogenpraxis, Drogenrecht, Drogenpolitik“. Für mich als Drogenpolitiker ist dieser Klassiker ein Fundament meines Wissens. Mit mehr als 40 einzelnen Beiträgen auf 640 Seiten deckt es verschiedenste Felder kompakt ab. Die akzeptanzorientierte Ausrichtung des Werkes ist keine Überraschung sind die Herausgebern Lorenz Böllinger und Heino Stöver doch führende Vertreter dieses „Lagers“. Das Buch gliedert sich in sechs Kapitel „Grundlagen“, „Lebensbereiche und Hilfsangebote“, „Methodik/Evaluation und Dokumentation“, „Drogenpolitik“, „Drogenrecht“ und „Drogenhilfe und Sozialrecht“.

Bemerkenswert ist das Kapitel „Drogenpolitik“, dass leider nur aus einem Artikel besteht. Der Artikel von Schmidt-Semisch zu alternativen Drogenkontrollmodellen ist als solcher sehr lesenswert. Er handelt knapp die wichtigsten Fragen einer allgemeinen Drogenlegalisierung ab und diskutiert konkrete Möglichkeiten einer alternativen Drogenmarktpolitik. Damit endet die „Drogenpolitik“ viel zu früh, nicht nur für das Buch – immerhin ist der Begriff Teil des Titel.

Das Scheitern der Prohibition ist sicherlich vielen Praktikern bewusst und damit selbstverständlich, in die Politik und Bevölkerung kommt diese Erkenntnis erst nach und nach an. Stöver selbst diskutierte bei der Veranstaltung 20 Jahre akzept e.V. unter der Stichwort „Das Drogenpolitikproblem“ den Nichtwandel und seine Gründe. Auch stellte er den gesammelten Forderungskatalog von akzept an die Drogenpolitik vor. Einige Teile haben sich inzwischen erfüllt, viele andere sind noch immer aktuell und in weiter Ferne. Diese beiden Punkte könnten in kommenden Auflagen das Kapitel der „Drogenpolitik“ hin zu einem angemessenen Umgang weiterentwickeln.

Das Kapitel „Drogenrecht“ von Böllinger ist für den juristischen Laien eine wahrer Schatz. Direkt und für Nicht-Juristen gut verständlichen stellt er das Drogenrecht in Deutschland vor. Dabei werden sowohl strafrechtliche und außerstrafrechtliche (z.B. Entzug der Fahrerlaubnis) Sanktionen in der Praxis diskutiert, das Drogenrecht insgesamt kritisch kommentiert als auch noch eher theoretische Fragen wie Drug Checking behandelt. Hier wäre auch denkbar die Kritik in einem pointierten Artikel im Kapitel „Drogenpolitik“ zusammenzufassen.

Fazit: Das Buch ist auch für Menschen, die nicht in der Drogenhilfe tätig sind, eine wertvolle Lektüre. Gerade für Drogenpolitiker und Journalisten sollte das Werk Pflichtlektüre werden, dann würde sich vielleicht auch die Qualität deren Arbeit verbessern. Auch für den interessierten Laien und alle „potentiell Kriminalisierungsgefährdete“ blietet das Buch wertvolle Informationen. Weitere Rezensionen gibt es von Stephan Quensel auf archido und Kurt Groll auf socialnet.