„Zu Breit“-Kampagne des Berliner Senats – Ein Fall für den Rechnungshof?

Das meint zumindest Martin Steldinger und schrieb dem Berliner Rechnungshof eine EMail. Auf Facebook schrieb er folgendes dazu, mal sehen was daraus wird.

Antwort vom Berliner Rechnungshof zur Kritik an der „Zu Breit“-Kampagne des Berliner Senats: „[..] ich danke Ihnen für Ihr per E-Mail übermitteltes Schreiben vom 2. Dezember 2016.

Der Rechnungshof von Berlin nimmt grundsätzlich gerne Hinweise auf ein eventuell nicht ordnungsgemäßes oder unwirtschaftliches Handeln der Berliner Verwaltung entgegen. Denn sie können dazu beitragen, ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen. Vorsorglich merke ich aber an, dass der Rechnungshof nicht in die eigenverantwortliche Tätigkeit der Berliner Verwaltung eingreifen kann.

Soweit Ihr Schreiben die Haushaltsführung Berlins betrifft, habe ich es an das fachlich zuständige Prüfungsgebiet meines Hauses weitergeleitet. Dort wird entschieden, inwieweit Ihrem Hinweis im Rahmen der Prüfungstätigkeit nachgegangen werden kann. [..]“