Kostenübernahme von Cannabisarzneien: „Angekündigten Arbeiten sind aufgenommen worden“

Cannabis als Medizin - Zugang weiterhin praktisch versperrt
Cannabis als Medizin – Zugang weiterhin praktisch versperrt

Der Abgeordneter Frank Tempel (DIE LINKE.) hat im Bundestag einmal mehr eine Frage zu Cannabis als Medizin gestellt. Dieses Mal wollte er wissen ob und warum das angekündigte Gesetz zur Kostenübernahme von Cannabisarzneien nun wohl erst 2016 kommen soll. Ich thematisierte diese Verschiebung in meinem Artikel Gesetz zu Cannabis als Medizin erst 2016 und mit neuen Schikanen? Die Antwort der Bundesregierung ist leider völlig nichtssagend, es ist nicht mehr zu erfahren als dass die im Februar angekündigten Arbeiten zum Gesetz inzwischen aufgenommen worden sind! Hier die komplette Frage und Antwort aus der Drucksache 18/5877:

Welche sachlichen Gründe und Widersprüche zwischen den zuständigen Ressorts haben die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, dazu veranlasst, ihr Versprechen vom Februar 2015, wonach noch im Jahr 2015 mit einer Gesetzesinitiative zur Kostenübernahme von Cannabisarzneien durch die Krankenkassen zu rechnen gewesen sei (www.welt.de/newsticker/news1/article137055755/Cannabis-Konsum-fuerSchwerkranke-soll-erleichtert-werden.html), zu brechen und sie stattdessen nun von einer entsprechenden Gesetzesinitiative bis spätestens 2016 ausgeht (www.abgeordnetenwatch.de/marlene_mortler-778-78346-f436419.html#g436419)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ingrid Fischbach vom 25. August 2015

Die von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Abgeordnete Marlene Mortler, angekündigten Arbeiten für eine entsprechende Gesetzesinitiative sind im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) aufgenommen worden. Das BMG prüft, wie die Bedingungen, unter denen Cannabis zu medizinischen Zwecken angewendet werden kann, zeitnah so angepasst werden können, dass solche Patientinnen und Patienten, denen erwiesenermaßen nur durch Medizinalcannabis geholfen werden kann, in dem erforderlichen Umfang therapeutisch behandelt werden können. Dazu gehört auch die Frage einer Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung. Die konkrete Ausgestaltung eines Gesetzentwurfes befindet sich in der internen Prüfung und Abstimmung, nach deren Abschluss die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten wird.