Kleine Anfrage: Drogenhandel im Rahmen von Lebensmittelimporten

"Kolumbianische Wochen" in ihrem Supermarkt
„Kolumbianische Wochen“ in ihrem Supermarkt

Die Grünen im Bundestag haben die Kokainfunde bei ALDI zum Anlass genommen eine Anfrage zum Thema Drogenschmuggel an die Bundesregierung zu richten.  Die Fragen in der Drucksache 18 / 5507 gehen allerdings deutlich über Bananen hinaus und behandeln das Thema Wirksamkeit von Repression und Verboten. Die Antwort liegt noch nicht vor, sie wird dann hier zu finden sein.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welcher Mengen wurden illegale Drogen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 nach Deutschland importiert?
2. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil unentdeckter Importe illegaler Drogen nach Deutschland für die Jahre 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 ein?
3. Welcher Anteil an Importen illegaler Drogen gelangt nach Einschätzung der Bundesregierung über als Lebensmittel deklarierte Lieferungen nach Deutschland, und um welche Substanzen handelte es sich dabei?
4. Welche Funde illegaler Drogen in als Lebensmittellieferungen deklarierten Importen sind der Bundesregierung seit dem Jahr 2010 bis heute bekannt (bitte nach Datum, Art der Drogen, Herkunftsland, Menge, Marktwert, Fundort aufschlüsseln), und welchen Anteil des gesamten Marktvolumens in Deutschland bilden diese Funde nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils ab?
5. Ist der Bundesregierung bekannt, ob Schäden im Bereich des Lebenmittelhandels aufgrund von Lieferungen illegaler Drogen als „Beifracht“ auftraten (z. B. Kontamination von Lieferungen)? Wenn ja, in welcher Größenordnung?
6. Inwieweit kann nach Ansicht der Bundesregierung der Import illegaler Drogen im Rahmen von Lebensmittelimporten durch Kontrollen deutscher Behörden wirksam verhindert werden? Falls nicht, wieso nicht?
7. Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die anfallenden Kontrolltätigkeiten von Lebensmittelimporten durch deutsche Behörden?
8. Inwieweit sind die Ausgaben für diese Kontrolltätigkeit nach Ansicht der Bundesregierung verhältnismäßig in Bezug auf die Menge der sichergestellten Substanzen?
9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Konsum der o. g. Substanzen im dem genannten Zeitraum in Deutschland entwickelt?
10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, inwieweit die Kontrolltätigkeit deutscher Behörden direkten Einfluss auf das Konsumverhalten und die Konsumraten in der Bevölkerung hat (bitte Quellen, z. B. Studien, nennen)? Falls kein solcher Einfluss erkennbar ist, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, inwieweit Strafverfolgungsmaßnahmen in den letzten Jahren den Import illegaler Drogen nennenswert verhindern oder verringern konnten? Falls keine nennenswerte Verringerung erkennbar ist, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
12. Teilt die Bundesregierung die Aussage der Global Commission on Drug Policy, dass die weltweite Drogenprohibition nicht nur ihre ursprünglich deklarierten Ziele verfehlt, sondern auch alarmierende soziale und gesundheitliche Probleme geschaffen hat (www.globalcommissionondrugs.org „Krieg gegen die Drogen“, Juni 2011; falls nicht, bitte begründen)?
13. Inwieweit befasst sich die Bundesregierung mit alternativen Modelle der Drogenpolitik in anderen Ländern, die von einer Prohibition absehen, und welche Elementen daraus sind aus ihrer Sicht auf Deutschland übertragbar? Wenn keine übertragbar sind, warum nicht?